Nutzungsbestimmungen

  1. Die E-Ladestation ist ausschließlich bestimmungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt zu nutzen. In die Lade-Öffnungen dürfen keine zweckfremden Gegenstände eingeführt werden.
  2. Vor der Nutzung der E-Ladestation ist diese auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen. Zu erkennende Schäden am Gehäuse, an Schutzklappen und/oder Anschlussdosen sind unverzüglich telefonisch
    unter +43 681 84148948 zu melden. Dies gilt auch für jede Art von Fehlfunktionen der Ladestation und von Vandalismus.
  3. Die Nutzung der E-Ladestation ist untersagt, wenn Mängel oder Schäden erkannt wurden.
  4. Vor Nutzung der E-Ladestation ist sicherzustellen, dass das zu ladende Elektrogerät für einen Ladevorgang an der Ladestation geeignet ist. Es dürfen ausschließlich geeignete Elektro- und Elektronikarbeitsgeräte angeschlossen und geladen werden. Der Anschluss anderer Verbrauchergeräte ist untersagt.
  5. Für Schäden an den Endgeräten wird keine Haftung übernommen.
  6. Es dürfen ausschließlich geprüfte und zugelassene Steckvorrichtungen und Kabel verwendet werden.
  7. Nach der Ladung ist das Gerät unverzüglich von der Stromversorgung zu trennen.
  8. Das Laden von Elektrogeräten sowie die Nutzung des Arbeitsmöbels erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Auf das Photovoltaik Paneel in der Mitte des Arbeitsmöbels darf nicht mit Kraftaufwand oder mit schweren oder scharfkantigen Gegenständen geschlagen werden. Auf dem Paneel darf nicht gesessen, gestanden oder gekniet werden.
  10. Vandalismus und mutwillige Beschädigungen jeglicher Art werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

FAIR-USE RICHTLINIEN

Die Park Arbeitsplätze sind als kostenloses Share Use Angebot konzipiert. Das setzt eine faire Verwendung der Arbeitsmöbel durch die Nutzer*innen voraus. Bitte verwenden Sie die Arbeitsstationen daher rücksichtsvoll:

Trennen Sie ihre Geräte nach der Ladung, um die Lade-Plugs möglichst rasch für andere Nutzer*innen freizugeben.

Geben Sie den Arbeitsplatz und die Lade-Plugs frei, sobald Sie fertig sind.

Nutzen Sie die Arbeitsmöbel für Arbeitszwecke.

Halten Sie den Park Arbeitsplatz sauber und hinterlassen Sie keine Abfälle.

Das Lademöbel ist ein technisches Gerät. Die Verwendung muss daher mit entsprechender Sorgfalt erfolgen, um Beschädigungen zu vermeiden.

Die Ladestation benötigt Sonnenlicht, um Strom zu erzeugen. Scheint keine Sonne, wird der Strom von einer integrierten Batterie bezogen, deren Speicherkapazität jedoch begrenzt ist. Bitte bedenken Sie das bei der Ladung Ihrer Geräte und halten Sie Ladevorgänge kurz, um möglichst vielen Nutzer*innen das Stromladen von Arbeitsgeräten zu ermöglichen.